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AGB

1 Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Firma Dineta Winzenried- Gantrisch Events-. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen der jeweiligen Gesellschaft (nachfolgend „Veranstalterin“) und jeder natürlichen Person (nachfolgend „Teilnehmer“), welche Dienstleistungen der Veranstalterin in Anspruch nimmt. 
2 Anmeldung / Vertragsabschluss - Eine Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich direkt bei der Veranstalterin oder einer von ihr anerkannten Verkaufsstelle erfolgen und ist grundsätzlich jederzeit möglich. Freie Plätze können nicht garantiert werden, weshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen wird. Mit der Anmeldung zu einer gebuchten Aktivität oder Tour kommt zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Teilnehmer anerkennt mit der Anmeldung weiter die vorliegende AGB als wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten an die Veranstalterin sowie der Überprüfung aller Angaben auf der Buchung/Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Veranstalterin zu melden. Folgekosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zulasten des Teilnehmers. 
3 Vertragsgegenstand - Vertragsgegenstand ist die Aktivität oder Tour gemäss der Ausschreibung der Veranstalterin. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Teilnehmer gebuchte Aktivität oder Tour im Rahmen der Ausschreibung zu erbringen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, der Veranstalterin den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Leistungserweiterungen können in Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen. 
4 Preise - Sämtliche Preise verstehen sich pro Person und brutto in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Preise beinhalten keinen Hin- und Rücktransport zwischen ihrem Wohnort und dem vereinbarten Startort der Aktivität und keine Leistungen persönlicher Natur (z.B. Telefonate, Getränke, Trinkgelder, Mahlzeiten und dergleichen) so weit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. AGB Gantrisch Events
5 Zahlungsbedingungen 
5.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen - Der Gesamtbetrag gemäss Buchungsbestätigung/Rechnung wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig und muss spätestens vor Beginn der Aktivität oder Tour geleistet worden sein. Bei nicht rechtzeitig geleisteter Zahlung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Leistungserbringung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. 
5.2 Besondere Zahlungsbedingungen bei Bergsportangeboten - Der Gesamtbetrag gemäss Buchungsbestätigung / Rechnung ist gemäss folgenden besonderen Zahlungsbedingungen zu leisten: • bis 30 Tage vor Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Gesamtbetrages von 50% zu leisten. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Aktivitätsbeginn zu leisten. zu erfolgen. • ab 29 Tage vor Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: der Gesamtbetrag ist bei Vertragsabschluss zu leisten. 
5.3 Besondere Zahlungsbedingungen bei Event – Angeboten - Je nach Auftrag und Abmachung wird bei Events der Gesamtbetrag erst nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Es kann jedoch eine Anzahlung verlangt werden. 

6 Annullierung oder Änderung
6.1 Annullierung oder Änderung der Buchung durch den Teilnehmer Gruppenreservationen sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Aktivität bei der Veranstalterin zu bestätigen. Allfällige Änderungen oder Annullierungen der gebuchten Aktivität oder Tour können bis 48 Stunden vor Beginn der Aktivität bzw. Tour unter entsprechender Kostenrückerstattung und ohne zusätzliche Kostenfolgen bei der Veranstalterin schriftlich oder mündlich unter Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.) gemeldet werden. Massgebender Zeitpunkt ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Veranstalterin oder eine ihrer anerkannten Verkaufsstellen. 
6.1 Besondere Bestimmungen bei Gesamtannullierung von Bergsportangeboten – 
Bei einer Gesamtannullierung der gebuchten Aktivität oder Tour wird dem Teilnehmer folgender Anteil der Gesamtkosten gemäss Buchungsbestätigung / Rechnung in Rechnung gestellt: 
Bei Gruppenbuchungen (mehr als 10 Teilnehmer): 
• 30 bis 15 Tage vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: 50% 
• 14 bis 10 Tage vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: 75% 
• ab 9 Tagen vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn oder Nichterscheinen: 100% Bei 
Einzelpersonen (bis zu 10 Teilnehmern): 
• 30 bis 15 Tage vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: 50% 
• 14 bis 10 Tage vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: 75% 
• ab 9 Tagen vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn oder Nichterscheinen: 100% 
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt werden
6.2 Besondere Bestimmungen bei Teilannullierung von Bergsportangeboten Teilannullierungen von Gruppenbuchungen (Verminderung der Teilnehmerzahl) sind bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität bzw. Tour unter Kostenrückerstattung und ohne zusätzliche Kostenfolgen bei der Veranstalterin schriftlich oder mündlich unter Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.) grundsätzlich möglich. Massgebender Zeitpunkt ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Veranstalterin oder eine ihrer anerkannten Verkaufsstellen. Eine Teil-Annullierung kann nur erfolgen, wenn die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Gruppentour (ab 5 Personen) immer noch gewährleistet ist. Ansonsten trägt der Teilnehmer bei einer Teilannullierung der gebuchten Aktivität oder Tour folgende Anteile an den Gesamtkosten gemäss Buchungsbestätigung / Rechnung: 
• 30 bis 15 Tage vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: 50% 
• 14 bis 10 Tage vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn: 75% 
• ab 9 Tagen vor der Aktivitäts- bzw. Tourenbeginn oder Nichterscheinen: 100% 


6.3 Besondere Bestimmungen bei Annullierung von Schneesportlektionen 
6.3.1 Annullierung der gebuchten Schneesportlektion durch den Teilnehmer Gruppenlektionen und Privatlektionen können vor dem ersten Unterrichtstag bis 17.00 Uhr ohne Kostenfolge durch den Teilnehmer annulliert werden. Annullierungen danach werden zu 100% verrechnet. Eine Rückerstattung bei Annullierung nach 17.00 Uhr am Vorabend oder eine Teilrückerstattung erfolgt nur bei Vorweisung eines ärztlichen Attests.
6.3.2 Annullierung der gebuchten Schneesportlektion durch die Veranstalterin
Sollten die Wetter- und Schneeverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt oder Sicherheitsgründe den Kurs verunmöglichen, kann die Veranstalterin die Lektionen absagen. Absagen werden den Teilnehmern umgehend mitgeteilt. Bei Annullierung aufgrund der geschilderten Ereignisse besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Veranstalterin ist besorgt ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Jedes Gruppenangebot weist eine Mindestteilnehmerzahl pro Schneesportgerät, Alterskategorie und Fahrniveau auf. Wird diese minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann Der Veranstalterin den Kurs absagen. Der Teilnehmer erhält das gesamte Kursgeld zurück. Muss eine Privatlektion seitens der Veranstalterin abgesagt werden (z.B. aufgrund Krankheit des Lehrers) wird das gesamte Kursgeld zurückerstattet. 
6.4 Besondere Bestimmungen bei Annullierung von Events - Der Rücktritt muss schriftlich unter Beilage der erhaltenen Dokumente (Billette, Programme usw.) erfolgen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) massgebend. Bei einer Gesamtannullierung der gebuchten Aktivität oder Tour wird dem Teilnehmer folgender Anteil der Gesamtkosten gemäss Buchungsbestätigung / Rechnung in Rechnung gestellt: 
• bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn: bisher aufgelaufene Kosten 
• 29 – 15 Tage vor Aktivitätsbeginn: 50 % des Arrangement Preises 
• 14 – 10 Tage vor Aktivitätsbeginn: 75 % des Arrangement Preises 
• 9 Tage vor Aktivitätsbeginn bis am Tag der Aktivität / Nichterscheinen 100 %: des Arrangement preise
6.5 Annullationsversicherung - Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen und ist Sache des Teilnehmers. Eine Annullationsversicherung deckt im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Teilnehmer grundsätzlich die obengenannten Kosten. 
6.6 Programmänderungen durch den Teilnehmer - Bei verspätetem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Aktivität durch den Teilnehmer steht ihm kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten zu. Mehrkosten, entstanden durch verspäteten Antritt, verfrühtes Verlassen oder Verschieben der Aktivität, sind durch den Teilnehmer zu tragen. Bei Verschiebung der Aktivität durch den Teilnehmer werden diesem die Kosten gemäss obigen Annullierungsbedingungen in Rechnung gestellt. 
7 Annullierung oder Programmänderung durch die Veranstalterin 
7.1 Mindestteilnehmerzahl - Für verschiedene Aktivitäten bzw. Touren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl Gruppen zusammenzulegen oder auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Aktivität/Tour abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, geeignete Ersatzleistungen zu finden. Ist dabei die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Teilnehmer nicht auf die ihm angebotene Ersatzleistung eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 Nichtbefolgen der Weisungen und mangelnde Teilnahmefähigkeit - Die Aktivität bzw. Tour kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer vor oder während der Aktivität durch ihr Verhalten oder Unterlassen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird oder wenn die Aktivität wegen Krankheit oder mangelnder Fitness des Teilnehmers abgebrochen oder abgeändert werden muss. Dem Teilnehmer entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
7.3 Höhere Gewalt - Kann eine Aktivität oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und/oder Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivität ohne Entschädigungspflicht abzusagen oder abzubrechen. Absagen werden dem Teilnehmer umgehend mitgeteilt. Die Veranstalterin ist zudem berechtigt, auf Grund von höherer Gewalt den Kursort zu verschieben oder das gebuchte Programm mit einer Ersatztour anzupassen. 
7.4 Erhebliche Vertragsänderung - Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder Tour, führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen gemäss Buchungsbestätigung oder Rechnung werden dem Teilnehmer zurückerstattet.
7.5 Besondere Bestimmungen zu den Änderungen von Schneesportlektionen - Aufgrund Wetter- und Schneeverhältnisse können sich der angegebene Treffpunkt und die Wahl des Schneesportgebietes ändern. Wird die Mindestteilnehmerzahl während der Unterrichtswoche pro Schneesportgerät, Alterskategorie und Fahrniveau nicht mehr erreicht, behält sich der Veranstalterin das Recht vor, Gruppen zusammenzulegen oder den Kurs frühzeitig zu beenden. Wird die Wochenlektion beendet, erhält der Teilnehmer das Kursgeld pro rata respektive gemäss der Preisaufsplittung der Veranstalterin für die nicht erhaltenen Kurstage zurück. Während den Spitzenzeiten kann der Veranstalterin den Halbtages-Unterricht anstatt vormittags am Nachmittag anbieten. Dies erfolgt jeweils aufgrund Kapazitätsengpässen im Übungsgelände und aufgrund der angestrebten Unterrichtsqualität. 
7.6 Besondere Bestimmungen bei Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch bei Events - Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss und auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere unvorhersehbare Gründe dies erfordern. Bei Abbruch des Programms werden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10 %, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei Programmänderungen während der Aktivität ist die Veranstalterin bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Die Veranstalterin vergütet dem Teilnehmer den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens der Veranstalterin oder ihrer Hilfspersonen vorliegt.

8 Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers 
8.1 Gesundheit - Bei allen Aktivitäten bzw. Touren der Veranstalterin wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstalterin über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Insbesondere folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme an der Aktivität bzw. Tour aus: Augenoperation / Bluthochdruck / Chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen / Herzbeschwerden / Epilepsie / Erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System / Neurologische Beschwerden / Schleudertrauma / Schwangerschaft. Der Teilnehmer darf unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Muss die Aktivität wegen mangelnder Fitness des Teilnehmers oder unzweckmäßiger Ausrüstung (insbesondere eigene, mitgebrachte Ausrüstung durch den Teilnehmer) frühzeitig abgebrochen werden, entfallen sämtliche Ansprüche auf Rückerstattung. 
8.2 Teilnahmebedingungen - Für gewisse Aktivitäten bestehen Teilnahmebedingungen, welche zwingend erfüllt werden müssen. Dazu gehören Gewichtslimiten, Altersgrenzen und viele mehr. Diese Bedingungen sind in den Produktbeschreibungen ersichtlich und bindend. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gebuchten Aktivität sowie der zusätzlich gebuchten Leistungen. 
8.3 Weisungen der Veranstalterin - Der Teilnehmer erklärt, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der Veranstalterin strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität bzw. Tour ausschliessen. Bei Ausschluss vor AGB Gantrisch Event Beginn der Aktivität bzw. Tour gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 6, nach Aktivitäts-, Tourbeginn erfolgt keine Rückerstattung.
8.4 Altersbestimmung - Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um an der Aktivität bzw. Tour teilnehmen zu können. Bei gewissen Aktivitäten bzw. Touren ist ein Mindestalter vorgesehen. 
8.5 Besondere Teilnahmebedingungen bei Sprungaktivitäten - Die Veranstalterin allein entscheidet, ob ein Sprung durchgeführt werden kann. Absolviert der Teilnehmer nach der Sprungfreigabe durch die Veranstalterin den Sprung nicht innert 10 Minuten, verliert er den Anspruch auf die Ausführung des Sprungs und erhält keine Rückerstattung der Sprunggebühr. Für die Teilnahme gilt das Mindestalter von 16 Jahren. 
9 Enthaftungserklärung und Versicherung - Gantrisch Event und das Langlaufzentrum verlangen bei gewissen Aktivitäten die Unterzeichnung einer Verzichtserklärung als Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktivität. Dieses Dokument soll ein rechtsverbindlicher Vertrag sein, dass der Teilnehmer bei bestimmten Ereignissen, einschliesslich Verluste, Verletzungen, Schäden oder Tod, die Firma Gantrisch Event und das Langlaufzentrum, ihre Angestellten, Instruktoren, die jeweilige Geschäftsleitung, Organe oder die Nachkommen nicht haftbar machen kann. Das Dokument kann zudem die Angabe von bestimmten medizinischen Bedingungen erfordern, um die Eignung einer Teilnahme für bestimmte Tätigkeiten zu bestimmen. Der Teilnehmer ist durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist selbstständig für den Abschluss aller erforderlichen Versicherungen (insbesondere Kranken-, Unfall-, Sach- und Annullierungskostenversicherung – einschliesslich Sportunfälle) verantwortlich.
10 Beanstandungen - Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
11 Haftung - Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Veranstalterin ist berechtigt, Hilfspersonen und/oder Dritte für die Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung der AGB Gantrisch Events Aktivität bzw. Tour auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin, soweit gesetzlich zulässig, für dessen Handeln oder Unterlassen nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitäts- bzw. Tourenleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höherer Gewalt, wie etwa Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitäts- bzw. Tourenleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. 
12 Datenschutz - Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf der Webseite der Veranstalterin.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand - Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Veranstalterin. 
14 Salvatorische Klausel - Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, sofern nicht anzunehmen ist, dass jene ohne den unwirksamen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre. 
15 Änderungen - Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Version der AGB.
 

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